Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil A und Teil B 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil A – Fahrzeughandel
 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge über
Fahrzeuge (insbesondere Kraftfahrzeuge, Oldtimer und Offroad-Fahrzeuge), die im
geschäftlichen Verkehr zwischen der Firma Birkle Classics & Offroad, Inhaber Andreas
Birkle (nachfolgend „Verkäufer“), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“)
geschlossen werden.
(2) Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.
Diese bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag der ausdrücklichen
Zustimmung des Verkäufers in Textform (z. B. per E-Mail).
(3)Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung
vorgenommen.
 

§ 2 Fahrzeugpräsentation, Besichtigung und Vertragsschluss
(1) Die auf der Homepage oder auf Verkaufsplattformen des Verkäufers dargestellten
Fahrzeuge, Bilder und Beschreibungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar,
sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, eine Anfrage zu stellen oder
Kontakt aufzunehmen.
(2) Der Käufer kann per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen sowie
einen persönlichen Besichtigungstermin vereinbaren.
(3) Ein Kaufvertrag kommt im Regelfall durch die beidseitige Unterzeichnung eines
schriftlichen Kaufvertrages vor Ort zustande. Wird ein Vertrag ausnahmsweise im
Fernabsatzverkehr geschlossen, kommt er durch ein verbindliches Angebot des
Verkäufers und dessen Annahme durch den Käufer in Textform (z. B. per E-Mail)
zustande.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers erfolgt streng
zweckgebunden zur Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ergänzende Informationen zum Datenschutz und den
Rechten des Käufers sind in der separaten Datenschutzerklärung des Verkäufers
einsehbar.
 

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Verbrauchern ausschließlich bei
Fernabsatzverträgen (Verträge, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der
Vertragsparteien ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon
geschlossen werden) sowie bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen zu.
(2) Da Kaufverträge über Fahrzeuge bei der Firma Birkle - Classics & Offroad im Regelfall
erst nach einer persönlichen Besichtigung des Fahrzeugs und unter gleichzeitiger
Anwesenheit beider Parteien in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen
werden, handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag. Ein gesetzliches
Widerrufsrecht besteht bei diesen vor Ort geschlossenen Verträgen daher nicht. 

(3) Sollte ein Vertrag im Ausnahmefall als reiner Fernabsatzvertrag geschlossen werden
(Kauf ohne vorherige Besichtigung vor Ort), wird dem Verbraucher die gesetzliche
Widerrufsbelehrung mitsamt Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss separat
ausgehändigt.
 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die auf der Homepage oder auf Verkaufsplattformen des Verkäufers genannten Preise
gelten als unverbindliche Verhandlungsbasis (VHB). Die Preise verstehen sich gegenüber
Verbrauchern als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der mit dem Käufer individuell vereinbarte Kaufpreis wird im schriftlichen Kaufvertrag
festgehalten und ist ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses für beide Seiten verbindlich.
Der im Kaufvertrag genannte Preis versteht sich gegenüber Verbrauchern als Endpreis
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei Verkäufen an gewerbliche Käufer (Unternehmer) wird die gesetzliche
Umsatzsteuer auf der Rechnung und im Kaufvertrag stets separat ausgewiesen.
(4) Zahlungsarten: Der Kaufpreis ist, sofern im schriftlichen Kaufvertrag keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde, spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs
und der Fahrzeugpapiere zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann über folgende Wege
erfolgen:
• Banküberweisung: Der vollständige Geldeingang muss vor der Fahrzeugübergabe
auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben sein.
• PayPal: Die Zahlung muss vor der Übergabe vollständig über das PayPal-Konto
des Käufers angewiesen und vom Verkäufer bestätigt sein.
• Barzahlung: Barzahlungen werden aus Sicherheits- und Verwaltungsgründen
ausschließlich bis zu einem maximalen Bruttorechnungsbetrag von 900,00 EUR
akzeptiert. Beträge, die diese Grenze überschreiten, müssen zwingend unbar (per
Überweisung oder PayPal) beglichen werden.
 

§ 5 Beschaffenheit und Zustand der Fahrzeuge
(1) Alle vom Verkäufer angebotenen Fahrzeuge werden als gebrauchte Fahrzeuge
(Gebrauchtwagen, Oldtimer oder Youngtimer) verkauft. Dem Käufer ist bekannt, dass
gebrauchte Fahrzeuge dem Alter, der Laufleistung und der bisherigen Nutzung
entsprechende Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen.
(2) Abgrenzung zu Sachmängeln: Alters- und nutzungstypischer Verschleiß (insbesondere
gebraucht- oder bautypische Ölfeuchtespuren, altersbedingte Materialermüdung bei
Dichtungen und Schläuchen, optische Patina oder nutzungstypische Gebrauchsspuren im
Innenraum und am Lack) stellen keinen Sachmangel im Sinne des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts dar. Sie gehören zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des
Fahrzeugs.
(3) Maßgeblichkeit des Kaufvertrags: Die Beschreibungen, Bilder und Angaben zum
Fahrzeug auf der Homepage oder auf Verkaufsplattformen (z. B. zu Laufleistung,
Ausstattung, Vorschäden oder Zustand) dienen lediglich der allgemeinen Identifikation des
Fahrzeugs im Vorfeld. Rechtlich bindend und für die vereinbarte Beschaffenheit
ausschließlich maßgeblich sind allein die Vereinbarungen, die im Rahmen des
persönlichen Besichtigungstermins individuell getroffen und im schriftlichen Kaufvertrag
ausdrücklich niedergeschrieben werden.
 

§ 6 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Verkauf an Unternehmer (B2B): Wenn der Käufer das Fahrzeug in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt, erfolgt der Verkauf unter
vollständigem Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
(2) Verkauf an Verbraucher (B2C): Beim Verkauf von Fahrzeugen an Verbraucher 

gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung (24 Monate ab
Übergabe), es sei denn, die Vertragsparteien haben vor Abgabe der Vertragserklärung des
Käufers eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate ausdrücklich und gesondert
im schriftlichen Kaufvertrag vereinbart (§ 476 Abs. 2 BGB).
(3) Ablauf der Nachbesserung (Reparatur): Schlägt ein Fahrzeugkauf in den
Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs und nimmt der Verkäufer im Rahmen der
Sachmängelhaftung eine Nachbesserung (Reparatur) vor, verlängert sich die
Verjährungsfrist für diesen spezifischen Mangel einmalig um einen Zeitraum von 12
Monaten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des reparierten Fahrzeugs an den Käufer.
(4) Beweislast: Zeigt sich innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs an einen
Verbraucher ein Sachmangel, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei
Übergabe vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Fahrzeugs (z.
B. typischer Verschleiß bei Oldtimern) oder der Art des Mangels unvereinbar. Nach Ablauf
von 12 Monaten liegt die volle Beweislast beim Käufer.
 

§ 7 Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB (insbesondere
der Ausschluss der Sachmängelhaftung im B2B-Bereich gemäß § 6 Abs. 1) gelten
ausdrücklich nicht für:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
• Sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
• Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) beruhen; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Das verkaufte Fahrzeug sowie sämtliches mitgelieferte Zubehör bleiben bis zur
vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum des
Verkäufers.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie
sämtliche für die Zulassung oder den Betrieb erforderlichen Dokumente bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises als Sicherheit zurückzubehalten.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Käufer eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Fahrzeugs an
Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers in Textform untersagt.
 

§ 9 Alternative Streitbeilegung (Verbraucherstreitbeilegung)
(1)Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die der Käufer unter dem folgenden externen Link findet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(2)Der Verkäufer zieht es vor, eventuelle Unstimmigkeiten direkt und im direkten
Austausch mit seinen Käufern zu klären.
 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).     

(2)Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,
ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz des Verkäufers.
 

§ 11 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt abweichend zu Absatz 1: Sollte eine Bestimmung
unwirksam sein oder werden, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, diese durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Diese AGB gelten für den jeweiligen konkreten Vertragsschluss, zu dem sie
einbezogen wurden. Für zukünftige Verträge mit Verbrauchern müssen die AGB bei jedem
Vertragsschluss erneut einbezogen werden. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB
in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in
jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil B – Werkstattleistungen ( Reifen- und
Räderservice & Fahrzeugaufbereitung und -pflege)
 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienst-,
Werk- und Montageleistungen im Bereich des Reifen- und Räderservice sowie der
Fahrzeugaufbereitung und -pflege, die zwischen der Firma Birkle Classics & Offroad,
Inhaber Andreas Birkle (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.
Diese bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag der ausdrücklichen
Zustimmung des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung
vorgenommen.
 

§ 2 Auftragserteilung und Termine
(1) Der Auftraggeber kann Termine für den Reifenservice oder die Fahrzeugaufbereitung
telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbaren. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt
zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag zur Durchführung der Serviceleistungen
annimmt (z. B. durch Eintragung des Termins oder direkte Ausführung der Arbeit).
(2) Im Auftragsschein oder in der Bestätigung in Textform sind die zu erbringenden
Leistungen genau zu bezeichnen.
(3) Vereinbarte Termine zur Durchführung der Leistungen sind Richttermine, es sei denn,
sie wurden ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. Kann ein Termin aufgrund von
unverschuldeten Lieferverzögerungen bei Material/Reifen oder durch unvorhersehbare
technische Störungen an den Maschinen nicht eingehalten werden, wird der
Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen neuen Termin
vereinbaren. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung grob fahrlässig oder
vorsätzlich verschuldet.                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

 

§ 3 Besondere Bestimmungen für den Reifenservice
(1) Nachziehen der Radmuttern / Radschrauben: Der Auftraggeber wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Radmuttern bzw. Radschrauben nach einer Fahrleistung von
50 bis 100 km zwingend auf ihren festen Sitz hin zu überprüfen und gegebenenfalls
nachzuziehen sind. Der Auftraggeber kann hierzu während der Öffnungszeiten kostenlos
und ohne Termin beim Auftragnehmer vorbeikommen. Unterlässt der Auftraggeber diese
Überprüfung schuldhaft, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf gelockerte
Räder zurückzuführen sind.
(2) Reifendruckkontrollsysteme (RDKS):
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten
unaufgefordert darüber zu informieren, ob das Fahrzeug mit einem aktiven oder passiven
Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet ist.
Bei aktiven Systemen (Sensoren direkt im Rad) haftet der Auftragnehmer nicht für
hersteller- oder alterungsbedingte Elektronikausfälle oder leere Sensorbatterien, die im
Rahmen einer fachgerechten Montage auftreten.
Ist ein Anlernen oder eine Programmierung der RDKS-Sensoren nach dem Reifenwechsel
erforderlich, wird dieser Aufwand dem Auftraggeber gesondert nach den aktuellen
Verrechnungssätzen der Werkstatt in Rechnung gestellt, sofern dies nicht ausdrücklich als
Inklusivleistung vereinbart war.
(3) Altzustand von Felgen und Radschrauben: Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für Schäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden an den Felgen des Kunden
(z.B. Haarrisse, Korrosion, eingebrannter Bremsstaub) zurückzuführen sind. Müssen
festsitzende, verrostete oder beschädigte Radschrauben/Radmuttern mit erhöhtem
Kraftaufwand oder Spezialwerkzeug gelöst werden, trägt der Auftraggeber das Risiko für
einen eventuellen Abriss oder eine Beschädigung der Gewinde, es sei denn, dem
Auftragnehmer ist ein handwerklicher Fehler vorzuwerfen.
(4) Altreifenentsorgung: Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die demontierten
Altreifen im Eigentum des Auftraggebers und sind von diesem wieder mitzunehmen.
Wünscht der Auftraggeber eine Entsorgung durch den Auftragnehmer, wird diese
Dienstleistung pro Reifen als separate Position gemäß der aktuellen Preisliste der
Werkstatt berechnet.
 

§ 4 Besondere Bestimmungen für die Fahrzeugaufbereitung
(1) Vorschäden und Protokollierung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer
vor Beginn der Aufbereitung auf ihm bekannte Vorschäden am Fahrzeug (z. B.
Steinschläge, tiefe Kratzer, Dellen, Nachlackierungen, reparierte Smart-Repair-Stellen,
Steinschläge im Glas oder lose Verkleidungen) unaufgefordert hinzuweisen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen und
fachgerechten Reinigung/Politur an bereits vorgeschädigten oder mangelhaft
nachlackierten Bauteilen entstehen.
(2) Wertsachen im Fahrzeug: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche losen
Wertgegenstände, Bargeld, elektronische Geräte und Dokumente vor der Übergabe des
Fahrzeugs zur Innenraumreinigung vollständig aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den
Verlust oder die Beschädigung solcher im Fahrzeug verbliebenen Gegenstände haftet der
Auftragnehmer nicht, es sei denn, der Verlust wurde durch ein nachweislich vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht.
(3) Motorwäsche und Elektronik: Wird eine Motorwäsche oder Motorraumreinigung
ausdrücklich beauftragt, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden an elektronischen
Bauteilen, Steuergeräten oder der Zündanlage, die trotz einer fachgerechten
Durchführung durch das Eindringen von Feuchtigkeit entstehen (z. B. aufgrund von
alterungsbedingten Undichtigkeiten an Kabeln oder Steckverbindungen des Fahrzeugs).   

(4) Stark verschmutzte Fahrzeuge: Bei extremen Verschmutzungen (z. B. Tierhaare,
Schimmel, tiefsitzende Flecken, Baustellenfahrzeuge), die einen über das normale Maß
des gewählten Pflegepakets hinausgehenden Arbeitsaufwand erfordern, behält sich der
Auftragnehmer vor, den Mehraufwand nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber
gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
 

§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Preisgestaltung: Die Abrechnung der Serviceleistungen erfolgt auf Grundlage der bei
der Auftragserteilung individuell vereinbarten Preise oder nach dem tatsächlichen Arbeits-   

und Materialaufwand gemäß den aktuellen Verrechnungssätzen des Auftragnehmers.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Brutto-Endpreise inklusive der
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungsstellung per E-Mail: Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der
Serviceleistungen. Die Rechnung wird im Laufe des jeweiligen Auftragstages erstellt und
dem Auftraggeber in Textform per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse
übersendet.
(3) Zahlungsarten und Fristen: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach
Zugang der Rechnung ohne Abzug per Banküberweisung oder per PayPal auf das Konto
des Auftragnehmers zu zahlen.
(4) Zahlungsverzug: Der Auftraggeber kommt nach Ablauf der 7-tägigen Zahlungsfrist
automatisch in Verzug, ohne dass es einer separaten Mahnung bedarf. Es gelten die
gesetzlichen Verzugszinsen.
 

§ 6 Abnahme und Mängelhaftung
(1) Die Abnahme der erbrachten Werkleistungen erfolgt durch den Auftraggeber bei der
Rückgabe des Fahrzeugs oder der bearbeiteten Räder. Wegen unwesentlicher Mängel
kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Für die erbrachten Werkleistungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des
Werkvertragsrechts. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 1 Jahr
ab Abnahme der Leistung, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer (B2B) ist. Gegenüber
Verbrauchern (B2C) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.
(3) Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber unmittelbar bei der
Fahrzeugübergabe vor Ort gerügt werden, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit zur
Nachbesserung hat.
 

§ 7 Haftungsbegrenzung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden am Fahrzeug oder an den Felgen) haftet der
Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei
der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die
Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass
der Auftraggeber entgegen § 3 Abs. 1 dieser AGB die Radmuttern/Radschrauben nach
einer Fahrleistung von 50 bis 100 km nicht auf ihren festen Sitz hin überprüft bzw. hat
nachziehen lassen.
 

§ 8 Alternative Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass er weder verpflichtet noch
bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle   

nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
(2) Der Auftragnehmer zieht es vor, eventuelle Unstimmigkeiten direkt und im persönlichen
Austausch mit dem Auftraggeber zu klären.
 

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Rechtswahl: Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren
Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern vereinbaren
die Parteien bereits jetzt, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

©Birkle Classics & Offroad

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